Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Abrundungssatzung - Planbereich: „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss

2016/008 09.12.2015 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Abrundungssatzung für den Planbereich „Hedwig-Kiesekamp-Straße“ entscheiden. Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist es, eine Fläche von etwa 2,1 Hektar in der Gemarkung Henrichenburg in den planerischen Innenbereich einzubeziehen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden, da das Grundstück derzeit als Außenbereich eingestuft ist.

Die Planung sieht vor, ein Baufeld im östlichen Teil des Geltungsbereichs auszuweisen, um eine klare Abgrenzung zum Außenbereich zu gewährleisten. Durch die Einbeziehung der Fläche soll der Siedlungsrand abgerundet werden. Ein städtebaulicher Vertrag regelt, dass das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte nach Fertigstellung des Neubaus auf Kosten des Vorhabenträgers abgerissen wird. Die entstehende Freifläche soll gärtnerisch aufgewertet und der Stadt unentgeltlich überlassen werden.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen zu Themen wie Leitungsrechten, Boden- und Artenschutz sowie Freiflächenschutz ein. Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahmen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen. Zudem sollen redaktionelle Änderungen an der Kartengrundlage, bedingt durch eine Flurstückteilung und die Ergänzung der Feuerwache, übernommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente