Prüfung von vorhandener Bebauung im Außenbereich auf die Möglichkeit der Aufstellung einer Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich hier: Beschluss zur Erarbeitung von Außenbereichssatzungen gem. § 35 Abs. 6 BauGB im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Prüfung der Verwaltung zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel zur Kenntnis genommen und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Ziel dieser Satzungen ist es, die Schließung vorhandener Baulücken in bestehenden Siedlungen zu ermöglichen und gleichzeitig eine unkontrollierte Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern. Durch die Anwendung von § 35 Abs. 6 BauGB können für bebaute Gebiete bestimmte öffentliche Belange, wie etwa die Darstellung im Flächennutzungsplan, zugunsten der Wohnbebauung zurückgestellt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Planbereiche „Im Depot“ und „Oestricher Straße“ Außenbereichssatzungen aufzustellen. Im Bereich „Im Depot“ am Rhein-Herne-Kanal wurde die Eignung aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und identifizierter Baulücken festgestellt. Für die „Oestricher Straße“ in Deininghausen wird die Aufstellung ebenfalls empfohlen, um die bestehende Bebauung zu sichern und die Entwicklung im Kontext der geplanten interkommunalen Gewerbegebiete zu steuern.
Für die Planbereiche „Bredenbrauck“, „Bövinghauser Straße“ und „Pöppinghausen“ wurde die Verwaltung mit einer detaillierten Prüfung beauftragt. In diesen Gebieten ist die rechtliche Lage, etwa die Einordnung in Landschaftspläne oder die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung, noch ungeklärt. Eine tiefergehende Untersuchung der umweltrelevanten Aspekte und der rechtlichen Rahmenbedingungen ist erforderlich, um die Möglichkeit einer Satzungsaufstellung abschließend beurteilen zu können.
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