Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen der Sitzung am 11. Februar 2016 über die Erweiterung der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss entscheiden. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht vor, gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel zwei weitere Personen als beratende Mitglieder in den Ausschuss zu wählen.
Die Grundlage für diese personelle Ergänzung bildet die Satzung für das Jugendamt sowie das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese Regelungen legen fest, dass dem Jugendhilfeausschuss neben den stimmberechtigten Mitgliedern weitere beratende Vertreter aus verschiedenen Bereichen, wie etwa der Polizei, der Schulen oder der Kirchen, angehören. Zudem ist eine Vertretung des Jugendamtselternbeirats vorgesehen.
Nachdem sich der Jugendamtselternbeirat am 4. November 201
er konstituiert hat, wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12. November 2015 die Bestellung einer ständigen Vertretung mit beratender Stimme einstimmig befürwortet. Der Vorschlag sieht vor, eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirats als ordentliches Mitglied sowie eine Stellvertreterin in den Ausschuss zu berufen. Die Entscheidung über diese Wahlen liegt gemäß der Satzung beim Rat der Stadt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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