Bebauungsplan Nr. 213 Planbereich „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über den Bebauungsplan Nr. 213 mit dem Titel „Familienfreundliches Wohnen südlich der Cottenburgstraße“ entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schwerin und umfasst eine Fläche von etwa 9.172 m². Es handelt sich um eine ehemalige Grabelandfläche, die nach einer mehrjährigen Brachzeit für eine Wohnbebauung genutzt werden soll. Die Planung zielt auf eine Nachverdichtung im Innenbereich ab, um die vorhandene soziale und technische Infrastruktur, wie die nahegelegene Grundschule und den öffentlichen Personennahverkehr am Neuroder Platz, besser auszulasten. Geplant ist die Schaffung von etwa 17 bis 25 Wohneinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern, wobei die Bebauung an der Grenze zum angrenzenden katholischen Friedhof aufgelockert gestaltet werden soll.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren haben verschiedene Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Bergbau, Versorgung und Bodenschutz abgegeben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregungen im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Planung wird nicht angezeigt.
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