Frauenförderplan der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadtverwaltung für die kommenden drei Jahre beschließen. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten alle drei Jahre einen solchen Plan erstellen müssen. Der Plan umfasst Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Abbau der Unterpräsenz von Frauen in der Beschäftigtenstruktur.
Die Grundlage für die aktuelle Planung bilden eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Beschäftigtenstruktur. Der Frauenförderplan wurde bereits in den Jahren 2001, 2004, 2007 und 2010 fortgeschrieben. Eine geplante Fortschreibung im Jahr 2013 wurde aufgrund einer angekündigten, jedoch nicht realisierten Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes zurückgestellt. Der vorliegende Entwurf wurde von der Gleichstellungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung der Hauptverwaltung erarbeitet.
Der Personalrat hat dem Plan bereits zugestimmt. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt wurde, weist keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen aus. Der Beschlussvorschlag sieht die Fortführung der Fördermaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160513083313