Castrop-Rauxel Transparent

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Tischvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.2016 gem. § 60, Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“; hier: Integration und Bildung für Flüchtlinge in der Europastadt Castrop-Rauxel

2016/091 14.03.2016 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10. März 2016 beschlossen. Diese Entscheidung bezieht sich auf die Teilnahme am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“. Damit wird dem Projektantrag „Integration und Bildung für Flüchtlinge in der Europastadt Castrop-Rauxel“ zugestimmt, der am 19. Februar 2016 eingereicht wurde.

Das Projekt umfasst zwei konkrete Maßnahmen: den Bildungscampus „Leo-Campus“ im Bereich zwischen Widumer Tor und Leonhardstraße sowie das Quartiersmanagement und die Flüchtlingsbetreuung in Deininghausen. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 1.184.000 Euro. Davon sind 920.000 Euro als investive Mittel für das Jahr 2017 vorgesehen, während die konsumtiven Mittel mit jeweils 132.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 kalkuliert sind.

Bei einer erwarteten Landesförderung von 90 Prozent beläuft sich die Zuwendung auf 1.065.600 Euro, wodurch ein städtischer Eigenanteil von 118.400 Euro verbleibt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2017 bereitgestellt werden. Die Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, da die Fristen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine reguläre Beratung im Rat vor der Antragstellung nicht zuließen.

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