Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/106 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Ersten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel ist der Rat für die Wahl neuer Mitglieder zuständig.
Aufgrund personeller Veränderungen in den beteiligten Institutionen werden neue Vertreter für den Ausschuss vorgeschlagen. Die Arbeitsverwaltung hat mitgeteilt, dass der Leiter der Geschäftsstelle für Castrop-Rauxel als Vertreter der Arbeitsverwaltung für den Jugendhilfeausschuss benannt wird. Die bisherige Vertretung bleibt in der Funktion als Stellvertreter bestehen.
Zudem hat das Polizeipräsidium Recklinghausen die Ernennung einer Kriminaloberkommissarin der Polizeiwache Castrop-Rauxel als beratendes Mitglied bekannt gegeben. Die bisherige Vertretung der Polizei verbleibt als Stellvertreter im Ausschuss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese personellen Änderungen für den Jugendhilfeausschuss zu verabschieden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Neubesetzungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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