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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 225 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' hier: Beschluss zur Fortsetzung des ergänzenden Verfahrens

2016/107 14.04.2016 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Fortsetzung des ergänzenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 225 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ zur Beratung. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2016, mit dem der Bebauungsplan aufgrund formeller und materieller Fehler für unwirksam erklärt wurde. Da ein solches Verfahren die Behebung von Fehlern in einer Satzung ermöglichen kann, wird die Fortsetzung des Verfahrens vorgeschlagen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plans liegt im Ortsteil Castrop, nördlich der Herner Straße und unmittelbar angrenzend an den Altstadtring. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben anhand ihrer Relevanz für die Zentrums- und Nahversorgung zu steuern. Dabei dient das bereits beschlossene Zentren- und Einzelhandelskonzept als konzeptionelle Grundlage. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens soll die Steuerung des Einzelhandels künftig auf den Ausschluss von Sortimenten beschränkt werden, die für die zentrale Versorgung relevant sind. Die zuvor durch das Urteil für unwirksam erklärten textlichen Festlegungen zum sonstigen Einzelhandel und zum Bestandsschutz werden nicht mehr in die Planung übernommen.

Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur überarbeiteten Plankonzeption findet im Zeitraum vom 26. April bis zum 27. Mai 2016 statt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, wodurch auf eine Umweltprüfung sowie auf einen Umweltbericht verzichtet wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung des ergänzenden Verfahrens zu beauftragen.

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