Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Bürgeranliegen und Stadtteilentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel.
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel steht die Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin zur Disposition. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/306 regelt die Besetzung dieser Funktion auf Basis der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Grundlage für das Vorhaben bilden die Paragrafen 52 und 58 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Paragraf 17 der Geschäftsordnung des Rates. Gemäß der Gemeindeordnung ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift wird in analoger Anwendung der genannten Vorschriften von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer angefertigt. Die Geschäftsordnung des Rates sieht zudem vor, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls vom Ausschussvorsitzenden und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss für Bürgeranliegen und Stadtteilentwicklung zu benennen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Personalentscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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