Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/188 des EUV Stadtbetrieb befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wurden 300 Haltepunkte im Stadtgebiet erfasst und einer Priorisierung unterzogen. Von diesen 300 Haltepunkten liegen 149 in der Straßenbaulast der Stadt Castrop-Rauxel, während die restlichen Haltepunkte in die Zuständigkeit des Kreises Recklinghausen, des Landes NRW, des Bundes oder eines Krankenhauses fallen.
Die Priorisierung der Ausbaumaßnahmen basiert auf drei Hauptkriterien: dem aktuellen Ausbauzustand der Haltestellen (unter Berücksichtigung von Buskaps, taktilen Elementen und Kontraststreifen), der Nähe zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern sowie den aktuellen Fahrgastzahlen. Aktuell weisen 80 Haltepunkte in städtischer Unterhaltung noch keinen barrierefreien Ausbau auf. Die Umsetzung soll sukzessive durch die Nutzung von Fördermitteln des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) sowie des Bundes erfolgen.
Für das Jahr 201<0xC2>6 wurden bereits Fördermittel beim VRR für mehrere Haltestellen beantragt, während eine Maßnahme über Bundesmittel bereits in der Planung ist. Der Beschluss sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Vorlage eines jährlichen Bergeschichts zum Stand der Umsetzung zu beauftragen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160822103614