Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der Fortschreibung 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/253 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung behandelt die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel. Mit diesem Dokument setzt die Verwaltung den im Jahr 2010 beschlossenen Auftrag um, das städtebauliche Entwicklungsmodell gemäß § 1 Abs. (6) Nr. 11 Baugesetzbuch in einem Turnus von spätestens fünf Jahren zu aktualisieren.
Die Erarbeitung der Fortschreibung erfolgte im Jahr 2015 durch ein externes Planungsbüro aus Dortmund. In einem Prozessbegleitenden Arbeitskreis, dem Vertreter der Fraktionen, der Fachverwaltung, der Industrie- und Handelskammer sowie ortsansässiger Werbegemeinschaften angehörten, wurden die Ergebnisse diskutiert. Zudem fand eine regionale Abstimmung mit Teilnehmern des Regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet statt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Aktualisierung umfassen eine flächendeckende Vollerhebung des Einzelhandelsbestandes, die Überarbeitung der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie die Aktualisierung der städtischen Sortimentsliste. Zudem wurden die städtischen Steuerungsgrundsätze an neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie die aktuelle Rechtsprechung und den Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplans NRW, angepasst. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Konzepts, da dieses als Grundlage für die künftige verbindliche Bauleitplanung dient. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191710100265
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161102092658