Änderung des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das als entsandtes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der GeWo fungierende Ratsmitglied den vorgeschlagenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss der Aufsichtsratssitzung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH vom 11. Dezember 2013. In dieser Sitzung wurde entschieden, den bestehenden Aufsichtsrat aufzulösen und stattdessen ein regelmäßiges Jour Fixe einzurichten. Diese Entscheidung wurde der Politik bereits im Jahr 2014 mitgeteilt.
Die Auflösung des Aufsichtsrates erfordert eine Anpassung der bestehenden vertraglichen Regelungen, insbesondere der Paragrafen, die den ursprünglichen Aufsichtsrat betreffen. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen wurden im Vorfeld zwischen der zuständigen Verwaltung und dem Oberbürgermeister abgestimmt. Die entsprechenden Anpassungen des Gesellschaftsvertrages sind in der Vorlage gegenüber der ursprünglichen Fassung farblich hervorgehoben dargestellt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse durch diese Änderung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160125070216