Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeinedeordnung NRW der 'Tierfreunde Castrop-Rauxel'; hier: Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Kommunalverordnung zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung

2016/028 19.01.2016 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2016/028 befasst sich mit einem Antrag der Initiative „Tierfreunde Castrop-Rauxel“, der eine Änderung der kommunalen Straßenordnung vorsieht. Ziel des Antrags ist die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen, um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern.

Die Verwaltung empfiehlt dem Betriebsausschuss 1, den Antrag abzulehnen, da keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine solche Regelung vorliegt. Zwar ermächtigt das Tierschutzgesetz die Landesregierungen zur Erlassung von Rechtsverordnungen, die Zuständigkeit hierfür liegt jedoch beim Veterinäramt des Kreises Recklinghausen, welches bislang keine entsprechende Verordnung erlassen hat.

Darüber hinaus wird angeführt, dass keine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung festgestellt werden kann. Es liegen keine behördlichen Erkenntnisse oder Beschwerden vor, die auf eine Gefährdung der Bevölkerung oder der Tierbestände hindeuten. Vorliegende Einzelbeschwerden über Katzenaufkommen konnten durch die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Tierschutzvereine bereits gelöst werden.

Zusätzlich weist die Verwaltung auf fehlende personelle Ressourcen im Bereich Ordnungswesen hin, um die Einhaltung und Kontrolle einer solchen Pflicht sicherzustellen. Zudem besteht die Befürchtung, dass die mit der Kastration verbundenen Kosten für Tierhalter zu einer erhöhten Zahl von Aussetzungen führen könnten, was die Überbelegung von Tierheimen zur Folge haben könnte.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente