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Sitzungsvorlage

Trägerübergreifende Vereinbarung zur Vergabe von 45 Stunden Betreuungsplätzen im Kita-Bereich ab dem Kindergartenjahr 2017/18

2016/140 19.05.2016 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat eine trägerübergreifende Vereinbarung zur Vergabe von 45-Stunden-Betreuungsplätzen im Kita-Bereich für das Kindergartenjahr 2017/18 beschlossen. Ziel der Regelung ist eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Vergabe der Plätze nach einheitlichen Kriterien.

Die Vorlage weist darauf hin, dass die Jugendplanung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen muss, dass der Anteil der 45-Stunden-Pauschalen für über dreijährige Kinder die im Vorjahr gemeldete Quote nicht um mehr als vier Prozentpunkte überschreitet. Da das Buchungsverhalten im 45-Stunden-Segment seit 2008 kontinuierlich gestiegen ist – von 22 % im Jahr 2008 auf 47 % im Kindergartenjahr 2016 –, wurde eine einheitliche Regelung für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder entwickelt.

Ein 45-Stunden-Betreuungsplatz kann künftig nur vergeben werden, wenn mindestens eines der festgelegten Kriterien erfüllt ist. Dazu gehören die Berufstätigkeit, eine Berufsausbildung oder Schulausbildung, die Arbeitsuchendheit oder die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen oder ein besonderer Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. des Familiensystems. Im Falle von Alleinerziehenden muss zusätzlich ein weiteres Kriterium vorliegen. Für die Inanspruchnahme des erweiterten Betreuungsumfangs ist die Erbringung entsprechender Nachweise erforderlich. Die Neuregelung findet auf Neuanmeldungen ab dem Kindergartenjahr 2017/18 Anwendung. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht ausgewiesen.

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