+++ TOP wurde von der Umweltausschussvorsitzenden von der Tagesordnung genommen und nur im Betriebsausschuss behandelt. +++ Bebauungsplan Nr. 248, Planbereich: „Alter Garten“ hier: a) Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 200 b) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/141 des Betriebsausschusses 3 sieht die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 200 „Alter Garten“ sowie die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 248 vor. Das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2008 wurde aufgrund von inhaltlichen Unstimmigkeiten und mangelnder Durchführbarkeit nicht weitergeführt. Da die Verwaltung die Flächen nun als umsetzbar einstuft, das geplante Gebiet jedoch deutlich vergrößert wird, soll das neue Verfahren die erweiterten räumlichen und inhaltlichen Aspekte berücksichtigen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248 umfasst etwa sechs Hektar im Ortsteil Henrichenburg. Das Gebiet grenzt im Norden an die Anschlussstelle der Bundesautobahn 2 und im Westen an die Straße „Alter Garten“. Die Fläche besteht derzeit überwiegend aus Wiesen- und Ackerflächen sowie vereinzelten Wohngebäuden und der Grundschule Alter Garten. Auslöser der Planung ist das Angebot eines Projektentwicklers zur Einbeziehung privater Flächen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen durch eine zweigeschossige, lockere Bauweise im nördlichen und östlichen Bereich. Dabei soll die Siedlungsentwicklung durch die Bundesautobahn begrenzt werden, um Freiraumstrukturen zu erhalten. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem eine Überprüfung der Lärmsituation aufgrund der Nähe zur Autobahn vorgesehen. Die weitere Ausgestaltung der Inhalte soll durch ein städtebauliches Konzept erfolgen, wobei eine mögliche Verlagerung des Bolzplatzes sowie der Erhalt von Wiesenflächen im Süden Teil der Überlegungen sind.
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