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Sitzungsvorlage

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B Planbereich „Gewerbepark Erin/Karlstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB

2016/256 19.10.2016 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/256 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a Teilbereich B vor, welcher den Planbereich „Gewerbepark Erin/Karlstraße“ umfasst. Der Betriebsausschuss 3 soll den Entwurf der Änderung, die Begründung, den Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschließen.

Die Änderung beinhaltet eine Umbenennung des Bebauungsplans sowie eine Begrenzung des räumlichen Geltungsbereichs auf etwa 36 Hektar. Ziel der Planung ist es, die bisherigen, teils sehr restriktiven städtebaulichen Vorgaben durch einheitlichere und einfachere Regeln zu ersetzen, um künftige Investitionen zu ermöglichen. Im Bereich des Altstadtrings wird die bisherige Festsetzung als Kerngebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt, um dem Charakter des Gebiets und den bestehenden Nutzungen zu entsprechen. Zudem werden Emissionskontingente zur Sicherung des Immissionsschutzes gegenüber benachbarten Wohngebieten definiert.

Weitere Anpassungen betreffen die Festsetzung von Grünflächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, sowie die Erweiterung von Bauflächen für die Bestandsbebauung an der Karlstraße, da eine Untersuchung der Bodenbeschaffenheit keine Bedenken gegen eine Wohnnutzung ergeben hat. Zudem wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonen in den Obergeschossen ermöglicht. Die Verwaltung gibt an, dass durch die neuen Regelungen die Flächenverfügbarkeit für Gewerbe verbessert und die Zentrenstruktur gestärkt werden soll.

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