Bebauungsplan Nr. 227 Planbereich „Gewerbepark Erin/Herner Straße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 227 für den Planbereich „Gewerbepark Erin/Herner Straße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung soll für die Dauer eines Monats für jedermann einsehbar sein und umfasst den Planentwurf, die Begründung, den Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Die Planung sieht eine Umbenennung des bisherigen Bebauungsplans „Herner Straße/Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftspark Erin“ vor. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 20 Hektar, die im Norden durch die Herner Straße, im Osten durch die inneren Grünflächen des Erinparks, im Süden durch die Erinstraße und im Westen durch den Rossbach sowie landwirtschaftliche Flächen begrenzt wird. Im westlichen Bereich wurde der Geltungsbereich entlang des Rossbach geringfügig erweitert.
Ziel der Neugestaltung ist die Anpassung der Festsetzungen für gewerbliche Bauflächen, um die städtebauliche Rechtssicherheit zu erhöhen. Durch die Überprüfung der Notwendigkeit sollen beispielsweise Baulinien zugunsten von Baugrenzen zurückgenommen werden. Zudem soll eine Steuerung von Einzelhandelsbetrieben gemäß dem Zentren- und Einzelhandelskonzept erfolgen, um die zentrale Versorgung zu sichern. Zur Gewährleistung des Immissionsschutzes werden zudem Lärmbereiche definiert, um ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen. Die Planung zielt darauf ab, die Flächenverfügbarkeit für produzierende und handwerkliche Betriebe zu verbessern und die Zentrenstruktur zu stärken. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 212 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191910100270
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161026105144
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20161026105157
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20161026105215
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20161026112019
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20161026112103
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20161026112137