Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11, Teilaufhebung Planbereich „Europaplatz“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung behandelt die Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11, Planbereich „Europaplatz“, in Castrop-Rauxel. Der betroffene Bereich umfasst eine Fläche von etwa 750 m² an der Ostseite der Bahnhofstraße in der Gemarkung Rauxel und umfasst die Flurstücke 573 und 613.
Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 2002 sah die Entwicklung eines Wohn- und Gesundheitsparks vor. Während die Planung weitgehend umgesetzt wurde, blieb ein geplanter Erweiterungsbau auf einem städtischen Grundstück unrealisiert. Da die starren Festsetzungen des bestehenden Plans eine dynamische Weiterentwicklung sowie eine anderweitige Nutzung der Fläche verhindern, wird die Teilaufhebung als notwendig erachtet. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schließung einer Baulücke zu schaffen, sodass sich künftige Vorhaben nach den Zulässigkeitsmaßstäben der Umgebung richten können.
Der Rat der Stadt soll über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange entscheiden, die Themen wie Kampfmittel, Verkehrssicherheit, Naturschutz sowie Leitungen betreffen. Zudem wird die Entscheidung über redaktionelle Änderungen an der Begründung sowie der Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung vorgeschlagen. Durch die Flexibilisierung der Planung soll die Innenentwicklung gefördert und die Veräußerung des städtischen Grundstücks als Bauland ermöglicht werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151119095019
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20151119095026
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20151130110849
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20151130110914
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