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Sitzungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016

2016/029 20.01.2016 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2016/029 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 in Castrop-Rauxel. Grundlage der Verordnung ist § 6 des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, der es der örtlichen Ordnungsbehörde ermöglicht, jährlich bis zu vier Sonntage oder Feiertage für eine Dauer von bis zu fünf Stunden freizugeben. Eine Öffnung ist dabei nur im Rahmen von Veranstaltungen wie Märkten oder Festen zulässig.

Die Verordnung legt spezifische Termine und Zeiträume für verschiedene Stadtbereiche fest. Im südlich der A 42 gelegenen Stadtgebiet sind Verkaufsstellen am 17.04., 23.10. und 27.11.2016 zwischen 13.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Für den Ortsteil Ickern sind Termine am 24.04. und 04.09.2016 vorgesehen, während im westlichen Bereich von Habinghorst der 13.03., 28.08. und 02.10.2016 gelten. Im östlichen Bereich von Habinghorst sind die Öffnungszeiten von 12.00 bis 17.00 Uhr für den 03.04., 03.07. und 09.10.2016 festgelegt.

Die Termine wurden mit den Vertretern des Einzelhandels abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Planungsunsicherheiten in den Werbegemeinschaften die Verordnung jeweils nur für ein Kalenderjahr ausgestellt wird. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Vorlage wurde zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vorgelegt.

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