Einziehung einer Teilfläche der Straße 'In der Kemnade' gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/261 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Einziehung einer Teilfläche der Straße „In der Kemnade“ (Gemarkung Castrop, Flur 5, Flurstück 404) gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund des Verfahrens ist die geplante Veräußerung der genannten Teilfläche der Mittelstraße. Im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 243 „Wohnen In der Kemnade“ ist die Errichtung von Mehrfamilienhäusern sowie eines Seniorenwohnheimes durch einen Investor vorgesehen. Da das betreffende Flurstück teilweise in die Umsetzung dieses Projekts einfließen soll, entfällt der Status als öffentliche Fläche. Die rechtliche Grundlage für die Eigentumsübertragung sieht vor, dass die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Fläche verfügen kann, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten. Sollten nach der ordnungsgemäßen öffentlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor Erlass der Einziehungsverfügung erfolgen soll, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, ist die Einziehung der Fläche zu vollziehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161020104528
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