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Sitzungsvorlage

Anlegung von Schutzstreifen für Radfahrer in der Mitte der Lönsstraße, Mühlenstraße und Biesenkamp'; Bürgerantrag des Arbeitskreises Bürgerfreundliche Altstadt

2016/113 22.04.2016 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Arbeitskreis Bürgerfreundliche Altstadt hat mit Datum vom 17. März 2016 einen Antrag gestellt, in der Lönsstraße, der Mühlenstraße und im Biesenkamp Fahrradspuren in der Mitte der Fahrbahn anzulegen. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und Überholvorgänge durch Kraftfahrzeuge zu unterbinden, da die engen Straßenverhältnisse zu Unsicherheiten führen können.

Die Verwaltung hat dazu einen Bericht erstellt, der die rechtliche Umsetzung prüft. Nach Auffassung des Verkehrsdezernats der Bezirksregierung Münster sowie des Verkehrsministeriums NRW ist die Markierung von Fahrradspuren in der Fahrbahnmitte aufgrund des in der Straßenverkehrsordnung verankerten Rechtsfahrgebots in innerörtlichen Straßenräumen nicht zulässig. Es liegen keine technischen Regelwerke vor, die eine solche Maßnahme erlauben. Ein Modellversuch in der Stadt Soest sei aufgrund unterschiedlicher Straßenbreiten und Verkehrsbelastungen nicht ohne Weiteres auf die Situation in der Castroper Altstadt übertragbar.

Im Rahmen des bereits beschlossenen Verkehrskonzepts Altstadt ist für den Biesenkamp ein Schutzstreifen am rechten Fahrbahnrand vorgesehen. Ein Sprecher des ADFC befürwortet die Markierung eines solchen Schutzstreifens am rechten Fahrbahnrand für den Biesenkamp sowie für die Löns- und Mühlenstraße. Die betroffenen Busunternehmen lehnen die Anlage von Schutzstreifen in der Fahrbahnmitte ab. Der Betriebsausschuss 1 nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bürgerantrag zustimmend zur Kenntnis.

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