Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 11.08.511100 - Versorgungsaufwendungen für Beamte; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 16. Dezember 2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds bestätigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 136.830,00 Euro für die Buchungsstelle der Versorgungsaufwendungen für Beamte.
Die Grundlage für den Bedarf ist eine Nachforderung der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe für das Jahr 2015. Während die Stadt im laufenden Jahr monatliche Abschläge in Höhe von insgesamt 4.512.756,00 Euro geleistet hat, belaufen sich die endgültigen Zahlungsverpflichtungen laut Festsetzungsbescheid auf 4.704.913,64 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz von 192.157,64 Euro. Da im Haushalt für die entsprechende Buchungsstelle nur noch ein Restbetrag von 55.331,00 Euro zur Verfügung steht, entsteht ein Mehraufwand.
Da die Nachforderung unmittelbar fällig war und die nächste reguläre Ratssitzung erst für Februar 2016 angesetzt war, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW genutzt. Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus anderen Haushaltsstellen erfolgen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151221084355