Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15.08.2016 gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 54.01.549210125 konsumtiver Aufwand „Schadenersatz für Baumaßnahmen Sanierung Marktplatz“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/240 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 15. August 2016 sowie der Kenntnisnahme weiterer Mittelbereitstellungen im Rahmen der Sanierung des Marktplatzes. Der Rat der Stadt soll die Entscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitglieds gemäß der Gemeindeordnung NRW bestätigen.
Im Rahmen dieser Entscheidung werden für den Haushalt 2016 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 90.000 Euro auf der Buchungsstelle für Schadenersatz im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zur Sanierung des Marktplatzes bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt über die Buchungsstelle für Zinsen aus Kassenkrediten. Die entsprechenden Auszahlungsmittel werden im Finanzplan der entsprechenden Buchungsstelle hinterlegt.
Zusätzlich wird der Rat der Stadt darüber informiert, dass eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 Euro für den konsumtiven Aufwand der Sanierung des Marktplatzes auf nicht bewirtschafteten Flächen, die als Bodendenkmal eingestuft sind, erfolgt. Die Bereitstellung der Auszahlungsmittel ist ebenfalls im Finanzplan vorgesehen.
Hintergrund der Maßnahmen ist eine bodenkundliche Dokumentation im Bereich der Marktplatzumgestaltung, die seit der 30. Kalenderwoche des Jahres 2016 unter Begleitung des Landschaftsverbandes Münster und unter Einbindung eines externen Gutachters durchgeführt wird. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160927082038