Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer B
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 17. März 2016 über Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen informiert. Gegenstand der Beschwerden ist die geplante Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Fünf Beschwerdeführer haben die Stadt aufgefordert, von der Erhöhung abzusehen bzw. den bereits beschlossenen Vorgang rückgängig zu machen. Die Verwaltung gibt an, dass diese Eingaben auf Musterschreiben basieren.
Die Grundlage für die Erhöhung ist ein Beschluss des Rates vom 20. September 2012. Dieser sieht vor, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2016 von 625 auf 825 Prozentpunkte anzuheben. In der Vergangenheit wurden bereits ähnliche Beschwerden in mehreren Ratssitzungen zur Kenntnis genommen und die damit verbundenen Anträge abgelehnt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Beschwerden ebenfalls abzulehnen, da keine alternativen Maßnahmen zur Kompensation der Haushaltslage zur Verfügung stehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge der Beschwerdeführer abzulehnen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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