Ernennung eines Schriftührers/Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel steht die Benennung einer Schriftführerin zur Disposition. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/083 basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates.
Gemäß § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW ist für die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird in analoger Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung von einer Person gefertigt, die vom Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung bestellt wird. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt sieht zudem vor, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls durch den Ausschussvorsitzenden und die Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Ernennung einer Person zur Schriftführerin vor. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollführung innerhalb des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 08.03.2016kein Ergebnis hinterlegt