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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 235 Planbereich: 'Aapwiesen' hier: a) Beschluss zur Änderung der Verfahrensart b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

2016/192 24.08.2016 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 235 im Planbereich „Aapwiesen“ von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in ein Vollverfahren umzustellen. Grund für diese Änderung ist die Feststellung, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren aufgrund der vorhandenen Lärmbelastung im Gebiet nicht erfüllt sind. Da planungsrechtliche Festsetzungen zum Schutz vor Lärmemissionen notwendig sind, ist ein Vollverfahren mit Umweltbericht erforderlich, um eine sachgerechte Abwägung der Belange zu gewährleisten.

Der rund 10 Hektar große Geltungsbereich im Stadtteil Ickern umfasst ehemalige Bergarbeiterwohnstätten aus den 1950er Jahren. Ziel der Neuregelung ist es, die bestehenden Bebauungspläne durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen. Dabei sollen die historische Siedlungsstruktur und die gestalterische Qualität der Reihenhausgruppen gewahrt bleiben, während gleichzeitig die Möglichkeiten für bauliche Erweiterungen, wie rückwärtige oder vordere Anbauten, vereinfacht werden.

Der Ausschuss hat zudem der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs inklusive Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zugestimmt. Eine schalltechnische Untersuchung hat zwar unterschiedliche Lärmbelastungen durch Verkehr identifiziert, weshalb passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden. Ein Artenschutzgutachten ergab keine wesentlichen Konflikte. Die Verwaltung plant, den Satzungsbeschluss in der ersten Jahreshälfte 2017 zu erwirken.

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