Unterbindung von wilden Plakatierungen auf privatem Grund; Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 vom 22.06.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/262 der Verwaltung befasst sich mit der Unterbindung von wilden Plakatierungen auf Privatgrundstücken. Hintergrund ist ein Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 vom 22. Juni 2016, der die Verwaltung beauftragte, Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Plakatierungen zu untersuchen.
Nach Ausführungen der Verwaltung kann ein behördliches Verbot von Plakatierungen auf Privatgrundstücken nicht allein auf Plakate ohne Zustimmung des Eigentümers beschränkt werden. Eine Einschränkung durch die örtliche Ordnungsbehörde ist nur zur Abwehr einer abstrakten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Genehmigung des Grundstückseigentümers vorliegt. Rein ästhetische Aspekte, wie das Erscheinungsbild des Stadtbildes durch alte oder beschmierte Plakate, sind für die rechtliche Bewertung der Gefahr nicht ausschlaggebend.
Da ein Verbot der Werbung auf Privatgrundstücken einen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Als mögliches Steuerungsinstrument wird die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach den §§ 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen angeführt. Im weiteren Verlauf soll geprüft werden, inwieweit bereits genehmigte Werbeanlagen betroffen wären und welche Überschneidungen mit der bestehenden Werbesatzung bestehen. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss 1.
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