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Sitzungsvorlage

Verkaufsoffene Sonntage 2017; Konzept und Grundsatzbeschluss auf Grund des Beschlusses des OVG NRW vom 10.06.2016

2016/263 02.11.2016 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/263 befasst sich mit der Neugestaltung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 in Castrop-Rauxel. Hintergrund der Überprüfung ist die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die Anforderungen an den Anlassbezug und die räumliche Begrenzung von Ladenöffnungen präzierte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Sonntagsöffnung lediglich als Folge einer Veranstaltung dienen darf, die selbst einen erheblichen Besucherstrom anzieht.

Für die zukünftige Planung wird eine Anpassung der bisherigen Gebiete vorgeschlagen. Im südlich der A 42 gelegenen Stadtgebiet soll die Fläche auf die Altstadt begrenzt werden, wobei die Öffnungen auf den Frühlings- und Viktualienmarkt beschränkt und der Adventssonntag gestrichen werden sollen. Im Ortsteil Ickern soll die Fläche auf die Ickerner Straße und den Marktplatz begrenzt werden. Für den Bereich des Castrop-Parks und der Marsstraße in Habinghorst wird vorgeschlagen, keine verkaufsoffenen Sonntage mehr festzusetzen, da der Anlassbezug durch den dortigen Trödelmarkt als nicht ausreichend gegeben angesehen wird. Im östlichen Bereich von Habinghorst soll die Fläche auf die Lange Straße und den Postplatz begrenzt werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Grundsätze zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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