Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Rahmenvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen zur elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

2016/033 25.01.2016 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel plant, der Rahmenvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende nicht beizutreten. Die Verwaltung sieht in der neuen Regelung keine wesentliche Entlastung des Verwaltungsaufwands, da die bisherigen Prozesse zur Versorgung, wie die Ausgabe von Behandlungsscheinen und die Einholung amtsärztlicher Begutachtungen, in ähnlichem Umfang fortbestehen würden.

Nach aktuellem Stand würde der Beitritt zu der Vereinbarung mit der Knappschaft-Bahn-See eine jährliche finanzielle Mehrbelastung von mindestens 118.225 Euro verursachen. Diese Summe ergibt sich aus den an die Krankenkasse zu zahlenden Verwaltungskosten, die pro Leistungsberechtigtem jährlich mindestens 135 Euro betragen, abzüglich der wegfallenden Kosten für die Abrechnungsstelle beim Kreis Recklinghausen. Zudem müssten für die erste Quartalsabrechnung nach Einführung hohe Abschlagszahlungen in Höhe von 200 Euro pro Person und Monat bereitgestellt werden.

Die medizinische Versorgung der Asylsuchenden ist in Castrop-Rauxel durch das bestehende Verfahren mit Behandlungsscheinen sowie durch Kostenzusagen in Notfällen sichergestellt. Ein direkterer Zugang zu ärztlichen Leistungen durch die Gesundheitskarte würde für die Betroffenen keine wesentlichen Vorteile bringen. Ein erneutes Prüfen eines Beitritts ist vorgesehen, sofern eine bundesweit einheitliche, kostengünstigere Regelung getroffen wird oder Änderungen an der Landesrahmenvereinbarung hinsichtlich der Verwaltungskosten erfolgen.

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