Zuwendungen an die Fraktionen des Rates der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/119 sieht eine Änderung der Fraktionszuwendungen für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Fraktionen, die auf ein Fraktionsbüro im Rathaus verzichten, eine zusätzliche jährliche Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro für die Anmietung externer Räumlichkeiten erhalten. Sollte ein Auszug aus dem Rathaus im laufenden Kalenderjahr erfolgen, wird dieser Betrag anteilig für die entsprechenden Monate gewährt. Über die Verwendung dieser Mittel ist durch die Fraktionen ein einfacher Nachweis zu führen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen bereits Zuwendungen für sächliche und personelle Aufwendungen der Geschäftsführung gewährt. Die aktuelle Regelung umfasst einen Sockelbetrag von 2.000 Euro pro Fraktion sowie einen Betrag von 510 Euro pro Fraktionsmitglied pro Jahr sowie einen Personalkostenzuschuss. Bisher stellt die Stadt den Fraktionen zudem Büroräume im Rathaus sowie Sitzungsräume zur Verfügung. Die Neuregelung dient dazu, die Kosten für die Anmietung externer Büros zu decken, da die im Rathaus frei werdenden Flächen für städtische Mitarbeiter benötigt werden.
Die finanziellen Auswirkungen für das laufende Jahr belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 8.170 Euro. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind für die Sachaufwendungen ab dem Jahr 2017 jährliche Beträge von 14.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Planung gesichert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192604100119