Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/269 sieht eine Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau sowie für weitere brandschutztechnische Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Grund für diese Änderung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG), welches das bisherige FSHG ersetzt hat.
Im Zuge dieser rechtlichen Neuerung wird die seit 2007 gültige Satzung über den Kostenersatz überarbeitet. Dabei werden neben der Anpassung an die neue gesetzliche Grundlage auch die Gebührenhöhen an aktuelle Kostensteigerungen angeglichen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Gebühren der Einzelpositionen von bisher 67,00 Euro auf 70,00 Euro pro Stunde anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung des Stundensatzes um etwa 4 Prozent.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich diese Anpassung in entsprechender Weise auf die Einnahmesituation auswirken wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Ausführungen zur Satzung zur Kenntnis nimmt und die Anpassung beschließt. Die Entscheidung wird im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt behandelt. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne des Budgets wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192610100282
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161026132309
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20161117110008