Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle 54.01/0519.784800 'Sanierung Marktplatz Castrop' (bewirtschaftete Fläche)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 20. Januar 2016 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine Haushaltsüberschreitung bei der Buchungsstelle für die Sanierung der bewirtschafteten Fläche des Marktplatzes Castrop.
Über die im Haushaltsplan 2016 bereits vorgesehenen 300.000 Euro sollen weitere 80.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt zu 90 Prozent aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) und zu 10 Prozent aus eigenen Mitteln der Stadt. Die Bereitstellung dieser Mittel wird dadurch möglich, dass für die Maßnahme „Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder Recklinghauser Straße 329“ keine Förderung aus dem KInvFöG in Anspruch genommen werden kann, da sich das Vorhaben als nicht förderfähig herausgestellt hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung der Kindertagesstätte zu prüfen.
Die zuständige Kommunalaufsbehörde hat ihr Einverständnis zu der beabsichtigten zusätzlichen Mittelbereitstellung sowie zur Vorabfreigabe der entsprechenden Haushaltsmittel bereits erklärt. Vor der Inanspruchnahme der Mittel ist die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192701100038
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160127143617
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160127143625