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Sitzungsvorlage

Einziehung einer Teilfläche der Jupiterstraße gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

2016/121 27.04.2016 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2016/121 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Einziehung einer Teilfläche der Jupiterstraße in der Gemarkung Rauxel, Flur 7, Nummer 254. Die Vorlage sieht vor, das Einziehungsverfahren gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einzuleiten.

Nach Angaben der Verwaltung wird die betreffende Teilfläche der Jupiterstraße derzeit als Grünfläche genutzt und weist keine Bedeutung für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr auf. Die beabsichtigte Einziehung dient als Rechtsgrundlage für die geplante Veräußerung dieses Grundstücks. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen soll die Straßenbaubehörde die Einziehung der Fläche verfügen, sofern keine Verkehrsbedeutung mehr vorliegt oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung der Fläche bestehen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten und im Falle, dass nach der ordnungsgemäßen Bekanntmachung im Amtsblatt keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorgebracht werden, die Einziehung der Fläche durchzuführen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.

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