Bebauungsplan Nr. 225 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' - ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) - hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/147 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 225 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ in Castrop. Hintergrund des Verfahrens ist ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern gemäß § 214 Abs. 4 BauGB. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan aufgrund formeller und materieller Fehler für unwirksam erklärt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,3 Hektar im Ortsteil Castrop, angrenzend an den Altstadtring und die Herner Straße. Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels, um die zentrale Versorgung im Hauptzentrum der Altstadt zu sichern. Dabei soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben auf Sortimente beschränkt werden, die keine Zentren- oder Nahversorgungsrelevanz besitzen. Die Planung stützt sich dabei auf das bestehende Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt.
Der vorliegende Bebauungsplan ist als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB konzipiert und enthält Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen von Behörden sowie der Öffentlichkeit ein, die unter anderem Leitungsrechte, Eingriffsregelungen und die Einzelhandelssteuerung thematisieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden. Nach der Ausfertigung durch den Bürgermeister soll der Plan rückwirkend zum 21. Dezember 2013 in Kraft treten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160527081404
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20160531115009
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