Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubesetzung von zwei beratenden Mitgliedschaften im Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung an. Die Tischvorlage 2016/181 regelt die personellen Veränderungen, die sich aus Neuwahlen im Stadtjugendring sowie personellen Wechseln bei der Vertretung der Evangelischen Kirche ergeben haben.
Nach den durchgeführten Neuwahlen im Stadtjugendring wird der neue Vorsitzende des Stadtjugendrings als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen. Er löst in dieser Funktion das bisherige Mitglied ab. Da der bisherige Stellvertreter des Stadtjugendrings nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein neuer Stellvertreter erst nach der nächsten Jahreshauptversammlung im Dezember benannt.
Gleichzeitig wird die Vertretung der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss neu besetzt. Da der bisherige Stellvertreter der Kirche nun die Funktion als ordentliches Mitglied für den Stadtjugendring übernimmt, entsendet der Kirchenkreis eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Personen für die jeweiligen Funktionen wählt. Die Grundlage für diese Wahl bildet die Satzung für das Jugendamt, nach der der Rat für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zuständig ist. Die Neubesetzungen haben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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