Gebührenbedarfsberechnung 2017 'Friedhofswesen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gebührenbedarfsberechnung 2017 für das Friedhofswesen basiert auf dem Kalkulationsmodell der Kommunalagentur NRW. Die Kalkulation umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1.717.489 Euro. Darin enthalten sind unter anderem Personalkosten, die Unterhaltung von Grundstücken, baulichen Anlagen sowie Fahrzeugen und Geräten, kalkulatorische Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sowie kalkulatorische Zinsen mit einem Satz von 6,5 Prozent.
Im Rahmen der Berechnung wird ein Grünwertanteil von 20,78 Prozent abgezogen. Dieser Anteil bezieht sich auf die Kosten der Friedhofsunterhaltung in Höhe von 1.257.053 Euro und entspricht einem Betrag von 261.216 Euro, da die Friedhofsflächen auch der Erholung der Allgemeinheit dienen. Zudem werden Erlöse aus Ruherechtsentschädigungen für Kriegsgräber und den jüdischen Friedhof in die Kalkulation einbezogen.
Zur Deckung von Kostenunterdeckungen aus dem Jahr 2014 werden in der Berechnung für 2017 Verluste in Höhe von 17.811 Euro berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr 2016, in dem Gesamtkosten von 1.651.320 Euro kalkuliert wurden, ergibt sich für das Jahr 2017 eine Erhöhung der Kosten um etwa 66.169 Euro, was einem Anstieg von 4,00 Prozent entspricht. Die verbleibenden gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.420.784 Euro. Der Beschluss sieht vor, die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2017 festzulegen.
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