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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 226 Teil b Planbereich: „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Beschluss zur Teilung des Geltungsbereichs Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Teilbereichs b1 (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2016/245 28.09.2016 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 226, Teil b, im Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“, in die Teilbereiche b1 und b2 aufzuteilen. Zudem wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Teilbereich b1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Teilbereich b1 umfasst eine Fläche von etwa 3,1 Hektar in der Gemarkung Habinghorst.

Die Planung verfolgt das Ziel, den Standort Castrop-Park Siemensstraße als Bereich für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für verträgliche Gewerbebetriebe zu entwickeln. Damit soll die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt, wie der Altstadt oder der Langen Straße, gewahrt bleiben. Die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets soll die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ermöglichen, wobei der Verkauf von zentrenrelevanten Sortimenten auf maximal 10 Prozent der Verfsfläche begrenzt bleibt. Nutzungen wie Bordelle oder Vergnügungsstätten sind im Planbereich ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan legt zudem Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen, Verkehrsflächen sowie zum Artenschutz und zur Wasserwirtschaft fest. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Lärmemissionen wurden im Rahmen von Berichten und Gutachten untersucht. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs inklusive Begründung und Umweltbericht ist für den Winter 2016/17 vorgesehen, wobei ein Satzungsbeschluss für den Sommer 2017 angestrebt wird.

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