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Soziale Stadt Habinghorst hier: Fassadenprogramm

2016/244 28.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das Fassadenprogramm im Programmgebiet „Soziale Stadt Habinghorst“ zum 30. September 2016 zu beenden. Grund für diesen Vorschlag ist die geringe Resonanz auf die im August 2015 beschlossene Richtlinie zur Gestaltung von Hausflächen. Im laufenden Jahr 2016 konnten bislang lediglich vier Maßnahmen abgerechnet werden. Förderanträge, die nach dem Stichtag eingehen, haben nach der Beendigung keinen Anspruch mehr auf eine Förderung nach der bestehenden Richtlinie.

Die Verwaltung schlägt vor, die durch die Aufgabe des Fassadenprogramms freiwerdenden Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 für die Weiterführung der Stadtteilarbeit einzusetzen. Konkret sollen die Mittel für das Quartiersmanagement, den Verfügungsfonds sowie die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Da das Programm „Soziale Stadt Habinghorst“ zum 31. Dezember 2016 endet, ist eine Sicherung der Finanzierung für das Folgejahr erforderlich.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Minister sowie der Bezirksregierung Münster stehen für die Fortführung der Stadtteilarbeit im Jahr 2017 ausreichende Fördergelder des Landes zur Verfügung, sofern die ursprünglichen Fördersummen genutzt werden. Die Stadt übernimmt dabei einen Eigenanteil von 20 Prozent. Die Deckung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 29.800 Euro soll durch den Verzicht auf das Fassadenprogramm erfolgen. Eine abschließende Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2017.

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