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Sitzungsvorlage

Gührenbedarfsberechnung 2017 - Abfallentsorgung und Erlass einer Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung

2016/279 28.10.2016

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2016/279 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2017 sowie dem Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel.

Aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 geht hervor, dass sich der Preis pro Liter Abfall auf 1,87 Euro beläuft, verglichen mit 1,85 Euro im Vorjahr. Eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühr ist auf dieser Grundlage nicht vorgesehen. Dennoch ist die Verabschiedung einer neuen Gebührensatzung erforderlich, da im Zuge der Neufassung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung verschiedene Änderungen vorgenommen wurden. Eine beigefügte Synopse stellt die Änderungen gegenüber.

Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gebilligt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmt.

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