Gebührenbedarfsberechnung 2017 - Straßenreinigung und Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/281 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel.
Nach der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung belaufen sich die Gebühren für die Sommerreinigung im Jahr 2017 auf 4,34 Euro pro laufendem Meter, während die Gebühr für die Winterreinigung 1,59 Euro pro laufendem Meter beträgt. Damit bleiben die Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Trotz der gleichbleibenden Gebührenwerte ist eine Anpassung der Anlage 2 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2017 zur Kenntnis nimmt und der beigefügten ersten Änderungssatzung zustimmt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, muss die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel gebilligt werden. Die Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 23. November 2016 und des Rates der Stadt am 24. November 2016 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192810100293
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161107105805
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20161107105957
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20161108103228