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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2017 - Wochenmärkte und Erlass einer Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel

2016/282 28.10.2016

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2016/282 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 sowie dem Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Wochenmärkte in Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb ist seit 2014 Veranstalter der Wochenmärkte in der Castroper Altstadt, in Ickern und in Habinghorst.

Aufgrund von Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz in Castrop sowie dem Wegfall von Überschussvorträgen aus vergangenen Jahren sieht die Verwaltung eine Anpassung der Standgelder vor. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Gebühren um etwa 10 Prozent vor, wobei darauf verwiesen wird, dass die letzte Anpassung im Jahr 2001 stattfand.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass die Tagesgebühr für Propagandisten von 5,00 Euro auf 5,50 Euro steigt. Für Marktbeschicker in Ickern und Castrop ändern sich die Sätze bei markttäglicher Bezahlung von 2,95 Euro auf 3,25 Euro und bei halbjährlicher Verpflichtung mit monatlicher Vorauszahlung von 2,55 Euro auf 2,80 Euro. Auf dem Wochenmarkt in Habinghorst erhöht sich die Gebühr bei markttäglicher Bezahlung von 2,45 Euro auf 2,70 Euro und bei halbjährlicher Verpflichtung von 2,25 Euro auf 2,45 Euro. Für Markthändler, die alle Wochenmärkte beschicken, soll künftig ein günstigerer Gebührensatz gelten.

Der Rat der Stadt soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung zustimmen.

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