Erlass einer 9. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/283 sieht die Verabschiedung der 9. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vom Verwaltungsrat bereits beschlossene Änderung billigt.
Gegenstand der Anpassung ist die Tarifstelle für Kirmesveranstaltungen. Laut Sachverhalt ist eine Änderung der Entgelte notwendig, um gestiegene Kosten auszugleichen. Seit 2014 ist der EUV Veranstalter der Kirmessen im Stadtgebiet. Die Kostensteigerungen resultieren insbesondere aus erhöhten Anforderungen im Bereich der Hygiene, etwa bei der Trinkwasserversorgung der Schaustellerbetriebe, sowie aus Maßnahmen zur Verkehrssicherung, wie der Vollsperrung der Leonhardstraße.
Die vorliegende Anpassung sieht eine Erhöhung der Entgelte um bis zu 15 % vor. Als Beispiele für die neuen Tarife werden Kosten für einen Autoscooter, ein Kinderkarussell sowie einen Mandelwagen angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die letzte Anpassung im Jahr 2001 erfolgte. Ob nach den Kirmesveranstaltungen im Jahr 2017, die auf einer größeren Fläche stattfinden, eine weitere Anpassung erforderlich wird, bleibt offen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für die Festsetzung allgemeiner Leistungsentgelte zuständig, während Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Änderung entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 192810100295
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161107105220
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20161107105248