Energieberatungsstelle bei der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel Hier: Fortführung der Zusammenarbeit und Finanzierung des städtischen Anteils ab 01. Januar 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/150 befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Verbraucherzentrale NRW im Bereich der Energieberatung. Die lokale Energieberatungsstelle für die Stadt wird bereits seit dem Jahr 2001 unterhalten. Durch einen Beschluss des Umweltausschusses vom Januar 2014 wurde die vertragliche Grundlage zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale NRW zunächst bis zum 31. Dezember 2016 gesichert.
Da die Finanzierung der bestehenden vertraglichen Beziehung ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt werden muss, sieht die Vorlage eine Anschlussfinanzierung vor. Es wird vorgeschlagen, die Kosten für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 aus dem Energiefonds zu decken. Die jährliche Belastung für diesen Zeitraum soll jeweils 57.500 Euro betragen, was einer Gesamtsumme von 115.000 Euro für die zwei Jahre entspricht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat der Stadt Castrop-Rauxel empfiehlt, die genannte Ausfinanzierung für den Zeitraum von zwei Jahren zu übernehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung des allgemeinen Haushalts wird in der Vorlage nicht angegeben.
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