Liquiditätsplanung 2017 1. Quartal
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/316 befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das erste Quartal des Jahres 2017. Da der Haupt- und Finanzausschuss im Januar 2017 nicht tagt, wird die Prognose der regelmäßig fortgeschriebenen Liquiditätsplanung in einer Sondersitzung des Rates vorgelegt. Dies entspricht dem Beschluss des Rates vom 13. März 2008, die Fraktionen quartalsweise über die Entwicklung der Liquiditätsplanung zu informieren.
Die Planung berücksichtigt die zu erwartenden Einnahmen sowie die künftig zu leistenden Ausgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenschwankungen von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist dabei die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit, Fälligkeit und Kreditstruktur.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW kann die Stadt zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufnehmen. Für das Jahr 2016 wurde dieser Höchstbetrag auf 240.000.000 € festgesetzt, eine Änderung durch den Nachtragshaushalt vom 19. Mai 2016 ist nicht erfolgt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2016 gebeten, die Liquiditätsplanung für das erste Quartal 2017 zur Kenntnis zu nehmen.
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