Liquiditätsplanung 2016 3. Quartal
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/155 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das dritte Quartal des Jahres 2016. Grundlage für die vorliegende Planung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen über die fortgeschriebene Liquiditätsplanung vorsieht.
Die Planung dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt. Gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde berechtigt, zur rechtzeitigen Erbringung von Ausgaben Kassenkredite bis zu einem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufzunehmen, sofern keine anderen Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 2016 wurde dieser Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung auf 240.000.000 € festgesetzt.
Die vorliegende Planung berücksichtigt die zu erwartenden Einnahmen sowie die künftig zu leistenden Ausgaben. Die Stadtkasse führt in den Anlagen die wesentlichen bekannten Einnahmen und Ausgaben auf, wobei eine Schätzung der täglichen Zahlungsströme erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Stand der Kassenkredite aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- oder Ausgabenschwankungen von der Planung abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Inanspruchnahme von Kassenkrediten ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird angehalten, die Liquiditätsplanung 2016 zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 193105100166
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160217080253
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160601115756