Errichtung einer 2. Realschule; hier: Festlegung des Standortes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/036 befasst sich mit der Festlegung des Standortes für die Errichtung einer zweiten Realschule in Castrop-Rauxel. Nachdem der Rat der Stadt bereits am 8. November 2001 beschlossen hat, eine zwei-zügige Realschule im Süden der Stadt zu bauen, ist nun die Entscheidung über den genauen Standort erforderlich, um die Genehmigung nach § 8 des Schulverwaltungsgesetzes beantragen und die Bauplanungen vorantreiben zu können.
Der voraussichtliche Einzugsbereich der neuen Schule wird die Schulbezirke der Lindenschule, der Friedrich-Harkort-Schule, der Cottenburgschule, der Grundschule Grüner Weg und der Elisabethschule umfassen, wobei Überschneidungen mit den Bezirken der Grundschule Am Hügel und der Wilhelmschule möglich sind.
Die Verwaltung schlägt zwei mögliche Standorte vor. Die erste Option umfasst das Gelände des alten Bahnhof Süd (Verlängerung der kleinen Lönsstraße). Dieses Areal bietet etwa 9.150 qm Fläche und ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, erfordert jedoch den Erwerb der Fläche sowie eine Abstimmung mit einem Investor für Wohnbebauung. Zudem sind Änderungen am Flächennutzungs- und Bebauungsplan notwendig.
Die zweite Option umfasst das Gelände am katholischen Friedhof Obercastrop (Franzstraße). Mit etwa 10.000 qm bietet dieser Standort eine Fläche innerhalb des Einzugsbereichs, die aus den Stadtteilen Merklinde und Obercastrop fußläufig oder per Bus erreichbar ist. Ein Teil der Fläche muss erworben werden, und die Planung sieht eine Hanglage sowie notwendige Anpassungen der Planungsunterlagen vor. Andere Flächen, wie das Erin-Gelände oder der Stadtgarten, werden von der Verwaltung nicht in Betracht gezogen.
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