Haushaltsüberschreitungen 2001 und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2001
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/121 befasst sich mit den Haushaltsüberschreitungen sowie den über- und außerplanmäßigen Verpflichtungserlaubnissen für das Jahr 2001. Der Rat der Stadt soll die Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage erläutert die Differenzierung von Haushaltsüberschreitungen in erhebliche, nicht erhebliche und geringfügige Ausgaben. Gemäß einer Ratsentscheidung aus dem Jahr 1995 gelten Überschreitungen von mehr als 150.000 DM als erheblich und erfordern die Zustimmung des Rates. Überschreitungen zwischen 50.000 DM und 150.000 DM werden als nicht erheblich eingestuft; die Entscheidungsgewalt liegt hier bei den Betriebsausschüssen oder dem Bürgermeister, wobei dem Rat die Entscheidungen nachträglich zur Kenntnis zu geben sind. Mehrausgaben unter 50.000 DM gelten als geringfügig und werden durch die jeweiligen Betriebsleiter entschieden.
Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mittelüberschreitungen für das Jahr 2001 enthalten auch jene Beträge, die die Grenze von 150.000 DM überschreiten. Im Bereich der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungserlaubnisse gemäß § 84 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind für das Jahr 2001 keine Fälle angefallen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002121
Verwandte Vorlagen