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Sitzungsvorlage

Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel (Bäderordnung)

2002/335 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/335 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder in Castrop-Rauxel, der sogenannten Bäderordnung. Die Verwaltung begründet die Neufassung damit, dass die bisherige Haus- und Badeordnung veraltet und in weiten Teilen überholt sei. Der Entwurf orientiert sich weitgehend an einem Muster der Fachgruppe Bäderbetrieb des Technischen Ausschusses der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die neue Bäderordnung in der vorgelegten Fassung verabschiedet. Die Satzung regelt die Regeln für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den städtischen Badeeinrichtungen. Zu den Inhalten gehören unter anderem Bestimmungen zum Zutritt, etwa das Verbot für Personen unter Alkoholeinfluss oder mit meldepflichtigen Krankheiten, sowie die Pflicht zur Begleitung von Kindern unter sieben Jahren durch eine volljährige Person. Zudem werden Regelungen zur Nutzung von Glaskonstruktionen, zur Nutzung von Musikwiedergabegeräten und zum Rauchverbot in den Hallenbädern festgelegt.

Die Satzung definiert zudem die Befugnisse des Badpersonals, welches das Hausrecht ausübt, und regelt die Haftung des Betreibers für Personen- und Sachschäden. Die neue Ordnung soll die bestehenden Satzungen aus den Jahren 1975 und 1988 außer Kraft setzen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Maßnahme wird in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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