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BAULEITPLANUNG 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Planbereich: Nördlich Hubertusstraße Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch hier: Beschluss zur Änderung und öffentlichen Auslegung des Bauleitplanes nach § 2 Absatz 1 und 4 in Verbindung mit § 13 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

2003/029 15.01.2003 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

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