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Sitzungsvorlage

Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel - Parkgebührenordnung -

2003/332 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2003/332 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 20. November 2003, der eine Änderung der Parkgebühren vorsieht.

Nach den Entwürfen der Verwaltung soll die Gebühr für alle kostenpflichtig bewirtschafteten Parkplätze innerhalb des Stadtgebietes auf 0,20 Euro je angefangene halbe Stunde festgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt für den Marktplatz Castrop; dort soll die Gebühr weiterhin 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde betragen. Die neue Gebührenordnung regelt zudem, dass die Gebührenpflicht sowohl beim Parken unter Verwendung von Parkuhren als auch bei der Nutzung von Parkscheinautomaten gilt. Die entsprechenden Einrichtungen müssen den gebührenpflichtigen Zeitraum sowie die zulässige Parkzeit ausweisen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung, welches am Tag nach der Verkündung erfolgt, tritt die bisherige Gebührenordnung vom 28. Juni 2001 außer Kraft. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die beigefügte Gebührenordnung beschließt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht nach der Beratung im Betriebsausschuss eine Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vor.

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